Unfallratgeber24 sagt: „willkommen!“
Kostenfreier Ratgeber nach rund um das Auto und Verkehrsunfall
Kostenlose Suche nach KFZ-Werkstatt in Ihrer Nähe
Informationen am Telefon oder per E-Mail
Willkommen bei Ihrem Unfallratgeber24. Unser Portal bietet Ihnen professionelle Beratung, Information, sowie Unterstützung rund um Ihr Auto. Unser Schwerpunkt liegt hier bei der Unterstützung nach einem Straßenverkehrsunfall. Bei einem Verkehrsunfall stehen viele Menschen unter Schock! Tausend Gedanken gehen einem durch den Kopf und oftmals setzt man sich unnötig einem inneren Stress aus. Als Unfallratgeber bieten wir Ihnen in solchen Stresssituationen kostenlosen Support und helfen Ihnen noch am Unfallort mit unserem Online – Ratgeber!
Wir bieten Ihnen die kostenlose Unterstützung auf der Suche nach einem KFZ-Gutachter in Ihrer Nähe. Wir haben KFZ-Gutachter in ganz Europa für Sie!
Fragen Sie uns ruhig!
Sie brauchen einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht? Gerne suchen wir für Sie ebenso Gratis den Anwalt für Sie! Fachanwälte für das Verkehrsrecht in ganz Europa!
Wir sind ihr kostenloser Ratgeber!
Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Suche nach einer Kfz-Werkstatt in Ihrer Nähe. Richtig gelesen! Kostenfrei! Bereits in allen Bundesländern vorhanden!
Rufen Sie uns jetzt an!
Bewahren Sie Ruhe am Unfallort. Wenn Sie im Augenblick keine klaren Gedanken fassen können, rufen Sie uns an! Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat am Telefon! Wir stellen Ihnen Fragen, wie z.B. wurde der Unfallort abgesichert und die Polizei gerufen? Gibt es Verletzte und wie geht es Ihnen? Wir informieren auf Wunsch Bekannte und Freunde für Sie. Rufen die Polizei und den Notarzt. Gerne unterstützen wir Sie und rufen ebenso den Abschleppdienst und organisieren Ihnen eine Kfz-Werkstatt in der Nähe! Wenn die der Meinung sind, dass Sie einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht brauchen werden, beginnen wir sofort kostenlos mit der Suche für Sie. Ein KFZ-Gutachter oder auch Unfallgutachter kann sofort informiert werden.
Wir arbeiten kostenlos für Sie!
Ein Autounfall, mit einem erheblichen Fahrzeugschaden, hat die Folge, dass man dies seiner Kfz-Versicherung melden und das Fahrzeug in die Werkstatt bringen muss. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen dann einen KFZ-Gutachter oder anders Unfallgutachter hinzuzuziehen. Ein KFZ-Gutachter beurteilt die Höhe des Materialschadens an Ihrem PKW. In einigen Fällen zieht die Versicherung einen Versicherungsgutachter hinzu.
Ein Versicherungsgutachter wird stets im Sinne der Versicherung denken und handeln. Besonders, wenn Sie Schuld an dem Verkehrsunfall sind, kann das erhebliche Nachteile mit sich bringen. Daher empfehlen wir einen unabhängigen KFZ-Gutachter hinzuziehen.
In jedem Fall sollten Sie daran denken, Ihre Kfz-Versicherung zu informieren. Sollten Sie bereits als Kunde bei uns geführt werden, können wir alles anhand Ihrer Daten übernehmen.
Als Kunde sammeln wir Ihre Daten und übernehmen sämtliche Benachrichtigungen für Sie, die Sie uns angegeben haben. Das völlig kostenlos! Sie müssen kein Geld bezahlen, wenn Sie Kunde werden und auch als Nichtkunde nicht.
Lediglich haben wir Sie in unserer Datenbank mit allen notwendigen Daten im Falle eines Verkehrsunfalles.
Der Unfallratgeber 24 mit seinen Leistungen und seinem Service ist absolut kostenfrei!
Wann braucht man einen KFZ-Gutachter?
Sie möchten sich ein Auto kaufen? Haben sich eines gekauft? Sind in einen Verkehrsunfall geraten? Oder hatten Ihren PKW in einer Autowerkstatt und der Preis war viel zu hoch? Wir sind Ihr Ratgeber rund um Ihr Auto. Wenn Sie Fragen zu diesem Beruf haben, einen KFZ-Gutachter brauchen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie! Wenn Sie sich ein Auto kaufen möchten, kann ein KFZ-Gutachter das Fahrzeug untersuchen und Ihnen sagen, ob der Kaufpreis für den PKW zu hoch oder gut ist. Auf Wunsch können wir Ihnen zusätzlich einen Kfz-Mechaniker zum Autokauf als Prüfer suchen.
Es ist nicht schwer, einen KFZ-Gutachter in Ihrer Nähe zu finden. Jedoch haben sich einige Gutachter spezialisiert. Es gibt z.B. Unfallgutachter, Versicherungsgutachter und Werkstattgutachter. Wenn Sie uns mitteilen, machen wir uns auf die spezifische Suche. Nicht nur in der Nähe einen Unfallortes, sondern in der Nähe Ihrer Adresse wo Sie wohnen oder das Auto sich derzeit befindet. Wir suchen nach Bedarf und Kompetenz, damit Sie als Nutzer unseres Unfallratgeber24 gut aufgehoben sind.
Erfahrene und geprüfte Gutachter sind eine Notwendigkeit.
Ein guter Gutachter, wahrt die Objektivität, seine Neutralität und ist unbestechlich! Einen solchen Gutachter in ihrer Nähe suchen und zu finden, halten wir für möglich. Sicher wäre ein erfahrener Gutachter sinnvoll. Die Prüfung von Reparaturkosten oder wer Schuld an einem Unfall hat, sind heutige Notwendigkeiten, in der aktuellen Gerichtsbarkeit. Kfz-Gutachter in der Nähe von ihnen gibt es sicherlich einige. Welcher ist jedoch der richtige Kfz-Gutachter in der Nähe? Wir suchen und finden den passenden Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe für Sie!
Am besten, Sie rufen uns an, oder schreiben uns eine E-Mail. Teilen Sie uns mit, in welcher Stadt, welchem Land in Europa oder Deutschland Sie leben. Welche Art von Gutachter brauchen Sie? KFZ-Gutachter, haben wir in ganz Europa für Sie. Welchen Gutachter brauchen Sie?
Unfallgutachter, Wertgutachter oder gar einen Versicherungsgutachter? Teilen Sie es uns einfach mit. Wir melden uns zeitnahe zurück, wenn wir Ihnen den passenden Gutachter herausgesucht haben.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Ein Kfz-Gutachter, auch Kfz-Sachverständiger genannt, sollte über ausreichend Erfahrung in der Erstellung von Unfallgutachten verfügen. Wir haben in Bezug auf die Fertigstellung von diesem Portal, bereits viele Kfz-Gutachter gewinnen können. Sie alle verfügen über ausreichend Erfahrung und Kompetenz.
Sollten Sie einen Gutachter in Ihrer Nähe suchen, könnte es sein, dass wir den passenden KFZ-Gutachter bereits haben. Sollte dies nicht der Fall sein, machen wir uns kostenlos auf die Suche nach einem Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe.
Da die Berufsbezeichnung KFZ-Gutachter und Sachverständiger offiziell nicht geschützt ist, kann sich ein jeder diesen Berufstitel aneignen und verwenden. Was verboten ist, dass man sich staatlich anerkannte Gutachter, oder bei Gericht zugelassener KFZ-Gutachter oder Sachverständiger nennt, wenn man es nicht ist.
Es gibt keine Unterschiede, außer wenn an die öffentliche behördliche Meinung einholt. Der KFZ-Sachverständiger bezieht sich auf seinen Sachverstand und der Gutachter KFZ auf den Blick in das Detail. Rechtlich gibt es keinen Unterschied.
Daher ergibt sich aus den Anmerkungen. Dass Sie an einen KFZ-Gutachter, oder KFZ-Sachverständiger geraten könnten, der keine Erfahrung hat, oder kein korrektes Unfallgutachten verfassen kann. Aus diesem Grund, empfehlen wir Ihnen, uns für Sie den Kfz-Gutachter in ihrer Nähe von uns suchen zu lassen.
Wie schon erwähnt, kann sich jeder KFZ-Gutachter nennen. Daher ist es wirklich zu empfehlen, dass Sie sich von unserem Team einen KFZ-Gutachter suchen lassen. Wir achten auf Qualität und worauf man bei der Suche nach Gutachtern achten muss.
Ratgeber: Sie benötigen einen Kfz-Gutachter, Unfall Gutachten oder einen professionellen unabhängigen Kfz-Sachverständiger? Der Unfallratgeber hilft Ihnen dabei! Nach einem Autounfall hat der Geschädigte gegen den Unfallverursacher den Anspruch, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Bei klarer Sachlage hinsichtlich des Verschuldens muss daher der Unfallverursacher bzw. die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung die Sachverständigen kosten übernehmen, sofern durch den Unfall nicht offensichtlich nur ein Bagatellschaden von unter 750 € entstanden ist.
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall? Die Unfallkosten gehen über den reinen materiellen Schaden hinaus. Die meisten der anfallenden Kosten wie beispielsweise der Schadensersatz oder Prozesskosten, hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Auch die Gutachterkosten müssen von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Im Falle eines Prozesses ist in § 91 ZPO geregelt, dass die unterlegene Partei alle Kosten zu tragen hat, wozu auch die Gutachterkosten zählen. Selbst dann, wenn die einstandspflichtige Versicherung bereits ein Schadensgutachten hat erstellen lassen und der Unfallgeschädigte ein Gegengutachten eines unabhängigen Sachverständigen hat einholen lassen, muss die Versicherung diese Kosten übernehmen.
Der Geschädigte ist berechtigt, einen eigenen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachten zu beauftragen, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen hat, vgl BGH vom 22.07.2014, AZ. VI ZR 357/13. Anderes gilt in den Fällen, in denen ein Zweitgutachten eingeholt wird, nachdem die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sich mit dem Geschädigten auf einen Gutachter geeinigt hatte.
Selbst im Falle eines gewonnen Prozesses muss der Geschädigte als obsiegende Partei die Kosten hierfür tragen, vgl. Amtsgericht Wuppertal vom 01.06.2015, AZ.: 32 C 8/14. Schlägt die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Gutachter vor, sollte dieser besser abgelehnt und selbst ein Gutachter beauftragt werden! Gerne können wir Sie auch kostenlos telefonisch beraten. Das Infotelefon des Unfallratgebers für Kraftfahrzeuge erreichen Sie Montag bis Samstag von 9:30 bis 20:30 Uhr unter: 030 23 983 669. In den Fällen, in denen eine Partei nicht die alleinige Schuld an dem Schadensereignis hat, spricht man von Teilschuld. In diesen Fällen sind die Kosten je nach Schuldquote unter den Unfallgegnern prozentual aufgeteilt.
Bei einem Autounfall mit eigenem Schaden, den der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat, kommt die Vollkaskoversicherung auf. Nicht einstandspflichtig ist die Vollkaskoversicherung in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat. Wird die Versicherung aufgrund eines Kasko, falls in Anspruch genommen, besteht diese regelmäßig darauf, den Gutachter zur Schadensfeststellung selbst zu beauftragen, bzw. den Wagen in einer Vertragswerkstatt zu begutachten und reparieren zu lassen. Die Kosten für ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen werden folglich in der Regel nicht übernommen, sofern vorher nichts Anderslautendes mit der Versicherung vereinbart wurde.
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